BESITZER UND NUTZUNG

(Seit 1397)

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Neue Pläne für Schloss Radibor

15/07/2021, Sächsische Zeitung

FÖRDERUNG

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Sigismund Behr, Bürger von Budissin
‍1397

Radibor (sorbisch Radwor) war schon vor vielen Jahrhunderten so genannt als Ratshof oder Gerichtsstätte. Sie älteste sichere urkundliche Erwähnung stammt von 1397. In diesem Jahr wird Sigismund Behr, Bürger von Budissin, als Besitzer des Ortes genannt und nennt sich selbst in einer Urkunde „Patron und Collator“. Er gründet 1397 die Kapelle zum Heiligen Kreuz, während die neben dem Schloss stehende Pfarrkirche wohl schon seit 1270 besteht. Nach dem Aussterben der Familie Behr i.J. 1440 fällt Radibor als erledigtes Lehn an den Lehnsherren zurück. Die Herrschaft über Radibor war kein freies Eigentum, sondern zu Lehnen gegeben. Lehnsherr war nicht, wie sonst üblich, der Landesherr, also Markgraf der Oberlausitz, sondern unter ihm (als Zwischeninstanz) ein sog. Afterlehnsherr; das waren die Herren v. Bieberstein.

Hans von Bolberitz zu Radibor (als Rittersitz)
1441

1440 folgt als Besitzer – etwa auf die Dauer von 150 Jahren – die Familie v. der Planitz (die sich damals Plaunitz schrieb). Erwähnt als Rittersitz

Derer von Plaunitz
1460

Vererbung nach 29 Jahren an seine Söhne.

Johannes & Leonhard von Plaunitz
1489

Vererbung nach 40 Jahren an seine Söhne.

Johannes & Heinrich von Plaunitz auf Rattwitz und Radibor
1529

In deren Besitzzeit fiel die Reformation, der sich der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise angeschlossen hatte. Es kam zum Schmalkaldischen Krieg, einem Religionskrieg, den Kaiser Karl V. 1546/47 gegen die im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossenen protestantischen Machte führte. Seine Folgen wirkten sich auch auf Radibor aus; Kaiser Karl V. hatte über die protestantischen Fürsten, darunter den Kurfürsten von Sachsen, die Reichsacht verhängt und den König Ferdinand von Böhmen mit deren Vollstreckung beauftragt. Dieser verlangte von den im Lausitzer Sechs-Städte-Bund zusammengeschlossenen Städten Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau, ihn mit Geld und Hilfstruppen zu unterstützen. Da sie dies nur widerwillig, weil gegen die eigenen Glaubensgenossen gerichtet, und damit nicht schnell und nicht ausreichend genug taten, wurde 1547 in Prag über die sechs Städte ein strenges Gericht gehalten. Zu den – den Lausitzer Städten auferlegten – Strafgeldern gehörte auch eine „ewige“ Biersteuer. Diese Belastung des städtischen Braugewerbes machten sich die adligen Grundherren zunutze und errichteten auf ihren Gütern Brauereien. So entstand auch die Schlossbrauerei zu Radibor im Torgebäude, dabei eine Schankstube. Wegen des Bierausschanks in Radibor hat es dann verschiedentlich Rechtsstreitigkeiten mit der Bautzener Brauerei gegeben.- Ein Beispiel, wie sich historische Ereignisse auch auf örtliche Verhältnisse auswirken können. Vererbung nach 28 Jahren an seinen Sohn

Christoph von Plaunitz
1557

Etliche Versuche des Gutsherrn Hans von Plaunitz, die evangelische Konfession durchzusetzen, wurde von Kaiser Maximilian II. 1575 verboten. Dessen Nachfolger Rudolf II. unterstützte persönlich während seines Aufenthaltes in Bautzen 1577 die Einsetzung eines katholischen Geistlichen in Radibor. Auch 1600 griff der Kaiser zugunsten eines katholischen Geistlichen ein. Nach vier Generationen Familienbestiz der Plaunitz (129 Jahre) Verkauf.

Christoph von Haugwitz
1598

Nach 16 Jahren Verkauf

Christoph von Minckwitz
1605

In die Besitzzeit der Familie v. Minckwitz (1606-1685) fiel der Radiborer Kirchenstreit. Nach dem damaligen Grundsatz „cujus regio, ejus religio“ war bei der Besitznahme durch Christoph v. Minckwitz Radibor fast ganz evangelisch, weil der Landesherr evangelisch war. Die Gegensatze zwischen dem katholischen Kaiser, dem Habsburger Rudolph II.; und den evangelischen Landesherren mit wechselvollen Kämpfen wirkten sich auch auf die Besetzung der Pfarrstelle in Radibor aus. So gab es mal einen evangelischen Pfarrer und dann wieder wie bisher einen katholischen. In einem Bericht über diese Zeit (1605) heißt es, Christoph V. Minckwitz habe von Kaiser Rudolph II. die Erlaubnis erbeten, einen evangelischen Pfarrer in einer der beiden Radiborer Kirchen einzusetzen. Der Kaiser aber habe diese Bitte abgeschlagen mit der Begründung, „dass es eine Neuerung sei und von jeher in Radibor ein katholischer Pfarrer gewesen sei“. Die kaiserliche Verweigerung der Reformation war Inhalt einer Beschwerde, welche die Oberlausitzer Stände 1619 gegen Kaiser Ferdinand II. erhoben. Sie klagten in der Beschwerdeschrift: „Christoph von Minckwitz zu Radibor habe keinen evangelischen Pfarrer in die dortigen beiden Kirchen setzen dürfen, sondern müsse mit den Seinen und seinen Untertanen auf eine Meile Weges in eine evangelische Kirche reisen.“
Kaiser Ferdinand II., zugleich König von Böhmen, hatte – seit 1620 mit dem sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. verbündet diesem für dessen Hilfe die pfandweise Überlassung der Ober- und der Niederlausitz zugesagt. Da aber der Kaiser dem Kurfürsten die bei der Eroberung der beiden Lausitzer Lande entstandenen Kriegskosten nicht zurück erstatten konnte, wurden diese Landesteile dem sächsischen Kurfürsten vom Kaiser pfandweise abgetreten. Bedingung dabei war: In Sachen der Religionszugehörigkeit sollte sich nichts ändern. So ist Radibor ein katholisches Kirchdorf geblieben.
Christoph v. Minckwitz wollte jedoch die Reformation auf seinen Gütern durchsetzen und ließ nicht ab, die katholische Religionsausübung in Radibor zu unterdrücken. Nach einem Bericht soll er 1623 das Osterreiten in Radibor verboten haben. Dagegen wehrten sich mit Recht die Radiborer Bauern. Minckwitz ließ durch einen reitenden Boten militärische Hilfe aus Bautzen holen. Die Soldaten, die am Abend unter Führung eines Offiziers in Radibor eintrafen, verbrüderten sie sich aber beim Bier aus der Schlossbrauerei mit den Osterreitern. Christoph v. Minckwitz aber hatte, so entschied das Bautzner Gericht, als Verursacher den entstandenen Schaden zu bezahlen.

Radibor wird nach 35 Jahren vererbt an…

394a) Vgl. Knothe, Gesch.des oberlausitzer Adels v. 13 bis 16. Jahrhundert, Leipzig 1879. 87. Bd. 1 S.593 u564. Bd.2 S. 66.

Erentreich von Minkwitz
1640

1658 kam es erneut zur Schlägerei mit der Herrschaft. Die After-Lehnsgerechtigkeit der Güter erlischt durch Verzicht der Herren v. Bieberstein 1665 zugunsten des Kurfürsten von Sachsen als Markgraf der Oberlausitz dem die Güter nun lehnsrechtlich unterstehen. Auch dieses Lehnsverhältnis erlischt dann 1759, indem es auf Ansuchen des damaligen Besitzers, Friedrich- Wilhelm v. Schack gegen Ablösung von 1.000 Thalern in freies Eigentum überführt wird. Nach 35 Jahren wird Radibor vererbt an…

Georg von Minkwitz
1675

Erst unter Georg Christoph von Minckwitz waren die Differenzen 1675 ausgestanden. Radibor blieb die einzige katholische Kirchgemeinde in Sachsen mit evangelischem Grundherrn, wobei 1679 den 132 Katholiken 215 Protestanten gegenüberstanden. Nach drei Generationen Familienbesitz (70 Jahre) erfolgt am 22.11.1685 der Verkauf an …

Johannes Julius von Burkersroda
1685

Johannes Julius (+12.04.1690)
hinterließ die Güter seinem Sohn Heinrich Julius und seine Witwe Katharina Elisabeth geb. von Nostitz.

Heinrich Julius von Burkersrode
1690

Heinrich Julius (+Juli 1703)
Nach seinem Tod fielen die Güter an dessen Lehnsvettern.

Lehnsvettern
1703

Die Güter gelangten aber bald darauf wegen der starken Verschuldung der Lehnsvettern zur Zwangsversteigerung und wurden in derselben von der oben erwähnten Witwe von Johannes Julius von Burkersroda erworben.

Katharina Elisabeth geb. von Nostitz
1705

Die Güter gelangten aber bald darauf wegen der starken Verschuldung der Lehnsvettern zur Zwangsversteigerung und wurden in derselben von der oben erwähnten Witwe von Johannes Julius von Burkersroda erworben.

Friedrich Wilhelm von Schack
1707

Über die Familie v. Burkersroda kam Radibor mit den beiden Gütern Quoos und Bornitz als Vorwerke also in den Besitz von Friedrich-Wilhelm v. Schack, einen kaiserlich russischen Offizier. Am 15. Januar 1712 wird F. W. von Schack noch vom Kurfürsten belehnt. Er ist es aber, der ein Ansuchen auf Eigentum stellt, dem 1759 stattgegeben wird.
Der Großumbau zum Barockschloss (datiert 1709- 1719) wurde somit von Katharina Elisabeth u Friedrich Wilhelm von Schack begonnen. Letzterer bekommt nach 6 Jahren alle Güter übertragen. Es wird nun der Vorgängerbau angebaut zu einem in seinen äußeren Formen schlichtes zweigeschossiges Herrenhaus mit nahezu quadratischem Grundriss und einem Lichthof. Zwischen Eingangshalle und Lichthof befindet sich das palladianisch mit drei Bogenöffnungen belichtete Treppenhaus mit einer fünfläufigen Treppe, die den Zugang zum Obergeschoß vermittelt. Der Architekt ist (wie so oft) nicht überliefert. Vom Vorgängerbau (das „Wasserschloss“) wissen wir aus bauhistorischen Untersuchungen, dass dieser sich im niemals unterkellerten über dem Sumpf aufgemauerten Bereich (in der heutigen Nordwestecke) befand. Reste des Wassergrabens sind noch erkennbar. Der Bau sowie die barocke Erweiterung ruhen nicht auf Holzpfählen. Baugrunduntersuchungen 2021 ergaben, dass an den 5 Grabungsstellen keine Pfähle unter der Fassade vorgefunden werden konnten. Es ist nicht auf tragfähigen Boden gegründet, sondern “schwimmt“ auf einer trockenen Torfschicht. An der Stelle des äußeren Treppenaufgangs soll sich eine Zugbrücke befunden haben. (Anm. Bodenschürfungen im nächsten Jahr werden am Süd und Nordflügel nach Fundamentresten der vermuteten Zugbrücke fahnden.).
Der Nordeingang wird in die neue innere Barockachse verlegt. Alte Renaissance- Bauteile (Holzbalkendecke, alte Türstöcke) werden als Schalbretter oder anderes wiederverwendet und konnten teils geborgen werden. Der Dachstuhl wird dendrologisch Untersucht erst 1728, also 9 Jahre nach offizieller Datierung erbaut.. Die Schlossflügel werden um einen Innenhof geschlossen. Die Fassaden bekommen eine warmweiße gelbliche Farbfassung im Gliederungswechsel: Hierbei werden alle vier baulich leicht hervortretenden Mittelrisaliten/ Mittelteile in gelblicher Grundfarbe und Warmweiße Dekorfarbe gehalten. Die zurückgesetzten Seiten sind in Warmweißer Grundfarbe und gelblicher Dekorfarbe gehalten. Dies geht aus Fundstellen unter den 1854 angefügten Vordächern hervor unter denen die Barockfassade erhalten blieb. Die vielen zeitlichen Funde wie etliche Wandsockel- und Deckenputzfassungen. Unklar ist, ob die 7 Gewölbe im Bereich des EG- Vorgängerbaus aus der Renaissance stammen oder im Barock eingebaut wurden.
Der Park bekommt zwei Kavalliershäuser, die ebenso im Mansardstil als Zwillingsgebäude die Barocke Terrasse, wie Herr Gurlitz im 19 Jhd den Park beschreibt einrahmen. Auch der Eiskeller am BronaerWeg erhält als Fenster
F.W. von Schack verkauft seine Güter nach 38 Jahren an seinen Bruder…

Otto Bogislaw vom Schack
1745

Der preußische Major kauft die Güter Radibor und Quoos (bereits 1737) von seinem Bruder und vererbt beide an seinen Sohn Otto Bogislaw hatte am 12.09.1737 für Gut Quoos und am 7.09.1745 für Gut Radibor die kurfürstliche Belehnung erhalten. Sein ältester Sohn Otto Friedrich übernahm die Bewirtschaftung. Das scheint wenigstens aus der Vasallentabelle von 1756 hervorzugehen, wo es heißt: Otto Friedrich, 30 Jahre, Lieutenant a. D., hält sich auf den sächsischen Gütern auf. Durch den frühen Tod dieses Sohnes werden die Güter an einen anderen Sohn übertragen: